❓ Gilt die neue EU-Regelung auch für mich?
In fast allen Fällen: Nein.
Die neue EU-Regel zur Barrierefreiheit gilt nicht für private Portfolio-Websites von Künstler:innen, Fotograf:innenoder Kreativen, die ihre Arbeit online zeigen.
❓ Wer ist betroffen?
Die Barrierefreiheitsregelungen gelten nur für:
· Staatliche Stellen (z. B. Behörden, Schulen)
· Unternehmen mit über 2 Mio. Euro Jahresumsatz, die Produkte oder
Dienstleistungen online verkaufen
· Echte Onlineshops oder Serviceplattformen, die geschäftlich genutzt werden
❓ Ich habe eine einfache Portfolio-Seite ohne Shop – muss ich etwas ändern?
Nein.
Wenn du deine Arbeit nur zeigst, aber keine Dienstleistungen direkt verkaufst (z. B. über ein Buchungssystem), und kein Unternehmen mit über 2 Mio. € Umsatz betreibst, bist du nicht betroffen.
❓ Was ist, wenn ich Bilder oder Prints verkaufe?
Solange du das nicht im großen Stil mit Onlineshop oder automatisierter Bestellfunktion tust, und kein großes Unternehmen führst, fällst du nicht unter die Regelung.
Künstler:innen, Fotograf:innen und Kreative mit kleinen Webshops sind in der Regel nicht betroffen.
❓ Sollte ich trotzdem etwas beachten?
Barrierefreiheit ist generell eine gute Idee für alle Nutzer:innen – z. B. durch:
· gut lesbare Schriftarten
· Kontraste, die auch bei Sehschwäche funktionieren
· Alt-Texte bei Bildern
Aber das ist freiwillig – keine gesetzliche Pflicht für Vsble-Nutzer:innen.
✅ Fazit:
Wenn du eine normale Portfolio-Website bei Vsble hast, musst du dir keine Sorgen machen.
Du bist nicht verpflichtet, besondere Barrierefreiheitsregeln umzusetzen.